FlatrateWerbung - Full-Service Online Agentur (nachfolgend „tashMedia“ genannt) und der Kunde vereinbaren die nachfolgenden Regelungen für die Erbringung von Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen:
1. Anwendungsbereich
1.1. Für die Erbringung von Leistungen, insbesondere Beratung, Suchmaschinenoptimierung, Keyword Advertising, Online Media Planing, Affiliate Marketing, IT-Dienstleistungen und andere Dienstleistungen („Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen“), die tashMedia aufgrund der jeweiligen Beauftragung des Kunden („Einzelvertrag“) erbringt, gelten die Regelungen des Einzelvertrages und dieses Vertrages. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Einzelvertrages dem Vertrag vor. Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die der Kunde in seiner Bestellung oder auf die er in anderer Weise hinweist, werden hiermit zurückgewiesen.
1.2. Aufträge werden ausschließlich zu den folgenden Bedingungen ausgeführt. Alle Geschäftsbedingungen werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart.
1.3. Sämtliche Vertragsabreden, insbesondere jede Änderung, Erweiterung oder von diesen Bedingungen abweichende Regelung, bedürfen der Schriftform.
1.4. Der Kunde erkennt an, daß die in diesen AGB enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden und dass eigene AGB des Auftraggebers keine Gültigkeit haben, und zwar auch dann nicht, wenn im Angebot des Auftraggebers oder sonstigen Schriftstücken des Auftraggebers auf sie Bezug genommen wird.
1.5. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag sind die für den Geschäftssitz der Agentur zuständigen Gerichte örtlich zuständig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nicht Vollkaufmann oder ein ausschließlicher Gerichtszustand zu begründen ist.
1.6. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers ist der Sitz der Agentur.
1.7. Auf Auftragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, soweit für den Einzelfall nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.
2. Pflichten von tashMedia
2.1 tashMedia wird die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen gemäß dem jeweiligen Einzelvertrag erbringen. tashMedia ist berechtigt, zur Erfüllung der gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen, nach freiem Ermessen Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen.
2.2 Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Kunden und tashMedia im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind; ansonsten sind alle Termine und Fristen unverbindlich.
2.3 tashMedia wird die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen mit Sorgfalt nach bestem Wissen durchführen.
2.4 Ist eine Suchmaschinenoptimierung vereinbarter Teil der Online Marketing bzw. Marketing Leistungen, so meldet tashMedia Internetseiten bei allen dem Auftrag entsprechenden Suchdiensten an. tashMedia gewährleistet nicht, dass die angemeldeten Webseiten auch in der angestrebten Form von den Suchdiensten aufgenommen werden und auf Dauer aufgenommen bleiben.
2.5 tashMedia ist nicht dafür verantwortlich, dass Leistungen Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen sind, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Soweit für bestimmte Online Marketing bzw. Marketing Leistungen bestimmte Service Levels (z.B. hinsichtlich Verfügbarkeit, Erreichbarkeit etc.) vereinbart werden sollen, erfolgt dies im Einzelvertrag.
3. Exklusivität
Soweit die Parteien im Einzelvertrag nichts anderes bestimmt haben, sichert der Kunde tashMedia für die Vertragslaufzeit bzw. für die Zeit, in der tashMedia die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen erbringt, Exklusivität zu, d.h. der Kunde wird kein anderes Unternehmen mit der Erbringung ähnlicher Leistungen beauftragen und diese Leistungen auch nicht selbst durchführen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, um tashMedia in die Lage zu versetzen, die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen durchführen zu können. Insbesondere wird der Kunde tashMedia fristgerecht, kostenfrei und uneingeschränkt sämtliche projektrelevanten Informationen zur Verfügung stellen, wie bspw. Keywords, Weiterleitungs-URL´s, Tracking-Ident-Nummer, URL, Templates, Werbemittel, No-Go Liste (wie unten definiert) usw.
4.2 Sehen die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen die Erstellung einer Key Word Liste für die Suchmaschinenoptimierung und / oder das Keyword Advertising vor, wird der Kunde tashMedia eine Aufstellung mit Begriffen liefern, die für die Key Word Liste nicht genutzt werden dürfen („No-Go-Liste“). tashMedia ist dafür verantwortlich, dass diese Begriffe für die Suchmaschinenoptimierung und / oder das Keyword Advertising nicht verwendet werden. Der Kunde hat die Pflicht, die von tashMedia erstellte Key Word Liste zu überprüfen und freizugeben. Der Kunde ist in jedem Falle verantwortlich und haftbar, dass tashMedia die Begriffe, die nicht auf der No-Go-Liste stehen, marken- und wettbewerbsrechtlich nutzen kann, es sei denn tashMedia hat die marken- oder wettbewerbswidrige Nutzung erkannt oder bei Anwendung der üblichen Sorgfalt erkennen müssen; im Zweifelsfall hat der Kunde auf eigene Rechnung entsprechende Nutzungsrechte bei Schutzrechtsinhabern zu besorgen.
4.3 Die Durchführung der Online Marketing bzw. Marketing Leistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und tashMedia. Ist der Kunde mit der Arbeitsweise und Erbringung der Leistungen in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies tashMedia unverzüglich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Arbeitsweise und Leistungserbringung als vertragsgemäß. Soweit Online Marketing bzw. Marketing Leistungen vom Kunden freigegeben werden müssen, oder eine gesetzliche oder vereinbarte Pflicht zur Abnahme besteht, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Freigabe bzw. Abnahme sobald die Leistungen im wesentlichen vertragsgemäß erbracht worden sind. Soweit die Freigabe oder Abnahme nicht innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Ablieferung der Leistung erklärt oder ausdrücklich verweigert wird, gilt die jeweilige Leistung als freigegeben bzw. abgenommen.
4.4 Soweit durch die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht die jeweilige Online Marketing Leistung nicht erbracht werden kann oder der Kunde nach Aufforderung seitens tashMedia die Mitwirkungspflicht nicht erbringt, kann tashMedia unter Einhaltung der Frist gemäß Ziffer 14 vom Einzelvertrag zurücktreten oder den Einzelvertrag für die Zukunft kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Anspruch von tashMedia auf Ersatz von Mehraufwendungen infolge des Ausbleibens der Mitwirkungspflicht bleibt unberührt.
4.5 Die Parteien werden jeweils Ansprechpartner für die Fragen der Zusammenarbeit benennen. Im Wesentlichen soll der Kontakt der Parteien über die Ansprechpartner erfolgen.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle durch tashMedia erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durch tashMedia im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Der Kunde stellt tashMedia diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit Rechten Dritter belastet sind und übernimmt die dadurch entstandenen Kosten.
4.7 Die Impressumspflicht liegt beim Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche durch Geschäftsform, Tätigkeit oder sonstige Regelungen bedingte Impressumsangaben einschließlich eventueller Änderungen in schriftlicher Form an tashMedia kommuniziert werden und er hat die korrekte Umsetzung stets zu überprüfen.
4.8 Eventuell im Rahmen der Darstellung oder Nutzung der Website des Kunden benötigte Nutzungs-, Geschäftsbedingungen oder sonstige Erklärungen sind vom Kunden eigenständig zu erstellen und nicht Inhalt der von tashMedia angebotenen Leistungen.
5. Leistungsumfang
5.1 tashMedia behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern, zu löschen und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen und um Missbrauch zu verhindern. Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen und wird tashMedia dadurch die vertragsmäßige Leistung hinsichtlich des Angebots oder eines Teils des Angebots wesentlich erschwert, kann tashMedia die angebotenen Dienste ändern, einstellen oder nur gegen eine erhöhte Vergütung weiter anbieten.
5.2 tashMedia wird den Kunden rechtzeitig über eine wesentliche Erschwerung in vorgenanntem Sinne informieren und entweder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder die Änderung vornehmen bzw. die Leistung nach Ablauf einer angemessen Ankündigungsfrist einstellen. Die Änderungen gelten als genehmigt, soweit der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht oder den Einzelvertrag kündigt. tashMedia wird auf diese Frist und deren Folgen in der Mitteilung besonders hinweisen.
5.3 Der Leistungsumfang von tashMedia umfasst Dienstleistungen im Bereich des Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen. Insbesondere die Erstellung und Wartung von Websites o. Grafiken, Verträge zur Suchmaschinenoptimierung, zur Betreuung von Werbe-Kampagnen (z.B. Google Ads) und Verträge zur Durchführung von Online PR und Social Media Marketing sind Dienstverträge. Soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Normen über den Dienstvertrag.
5.4 Dem Kunden ist bekannt, dass die Webverzeichnisse, Suchmaschinenanbieter, Social Media Plattformen, Blogs und Portale nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten und Inhalte aus ihrem System zu löschen oder den Suchalgorithmus oder das Suchergebnis zu ändern. Hierauf hat tashMedia keinerlei Einfluss.
5.5 Basierend auf den Wünschen und Informationen des Kunden wird soweit vertraglich vereinbart dessen Onlinepräsenz von tashMedia gemäß des gewählten Tarifpaketes aktualisiert und gepflegt. Änderungen werden schnellstmöglich durchgeführt, die Bearbeitungszeit hängt jedoch vom Aufwand und Änderungsaufkommen ab. Auch wenn tashMedia den Anspruch hat, sämtliche Änderungswünsche im Rahmen der Tarifpakete abbilden zu können, besteht dieser Anspruch nicht seitens des Kunden. Im Zweifel liegt die Entscheidung, ob eine Änderung im Rahmen des Tarifumfangs vorgenommen werden kann, bei tashMedia.
5.6 Feedback und Änderungswünsche sind tashMedia per E-Mail zu übermitteln. Ein Anspruch auf die Wahrnehmung von Vor-Ort-Terminen besteht grundsätzlich nicht.
5.7 Gegenstand der Leistungspflichten von tashMedia sind ausschließlich die vereinbarten Leistungen. Ein wirtschaftlicher Erfolg wird angestrebt, ist jedoch ausdrücklich nicht geschuldet. tashMedia Websites werden gemäß der technisch und inhaltlich im Rahmen der angebotenen Tarifpakete abbildbaren Möglichkeiten für Suchmaschinen optimiert. Eine besondere Auffindbarkeit im Internet bzw. in Suchmaschinen kann nicht garantiert werden.
5.8 Die Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen wird nur bis zur Schnittstelle in das Internet gewährleistet. Es können aber trotzdem Einschränkungen in der Verfügbarkeit entstehen. Die außerhalb des Einflussbereiches von tashMedia liegen.
6. Änderungen der Leistungen
6.1 tashMedia verpflichtet sich, Weisungen und Änderungsverlangen des Kunden bei der Durchführung der Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen zu berücksichtigen, soweit dies zumutbar ist. Etwaige daraus entstehende Mehraufwendungen bei tashMedia hat der Kunde zu tragen.
6.2 Soweit vom Kunden gewünschte Änderungen Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge (Vergütung, Fristen, Abnahmemodalitäten) haben, wird tashMedia dies dem Kunden anzeigen. Möchte der Kunde die Änderung trotzdem durchführen, haben sich die Parteien über die vorzunehmenden Änderungen schriftlich zu einigen. Solange eine solche Einigung nicht zustande kommt, verbleibt es beim bisherigen Leistungsumfang und -inhalt.
7. Domain & Hosting
7.1 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Einzelvertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation, über die auch die jeweils aktuellen Richtlinien und Bedingungen zu erhalten sind. Soweit .de – Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten des Weiteren neben den DENIC-Domainbedingungen die -Domainrichtlinien.
7.2 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird tashMedia im Verhältnis zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler im Namen des Kunden, nicht in eigenem Namen, tätig. tashMedia hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Nutzer beantragen Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
7.3 Gegenstand dieses Einzelvertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, sowie sie dem Nutzer zugeteilt wurden.
7.4 Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
7.5 tashMedia ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Nutzer ist verpflichtet, einen etwaigen Verlust seiner Domain gegenüber tashMedia unverzüglich anzuzeigen.
7.6 Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, tashMedia unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von tashMedia über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und tashMedia das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
7.7 tashMedia ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
7.8 Werden von Dritten gegenüber tashMedia Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist tashMedia berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Webpräsenz des Kunden zu sperren. Der Kunde muss vor der Beantragung einer Domain prüfen, ob eine Rechtsverletzung besteht. Mit der Bestellung der Domain gilt die Prüfung auf Rechte Dritter als durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtet unverzüglich auf eine Rechtsverletzung hinzuweisen, sobald der Kunde die Rechte verliert. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Bei Änderungswunsch der Domain wird nach Absprache und Bestätigung erneut eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
8. Vergütung
8.1 Die Vergütung für die Erbringung von Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen erfolgt wie im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart. Soweit im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist, sind alle Nebenkosten in der Vergütung inbegriffen und es entstehen keine weiteren Kosten. Alle im Einzelvertrag genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2 Den Parteien ist bewusst, dass tashMedia für bestimmte Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen Agenturvergütungen bezieht und diese behalten darf. tashMedia kann dem Kunden deshalb eine entsprechend günstige Vergütung anbieten. Sollten aber diese Agenturvergütungen Dritter künftig nicht mehr bezahlt oder vermindert werden, so hat dies direkte Auswirkungen auf das Gesamtvergütungskonzept von tashMedia, da tashMedia dann auf den jeweiligen Einzelvertrag Mindereinnahmen erleidet. Der Kunde ist damit einverstanden, dass tashMedia dann zum Ausgleich solcher Mindereinnahmen die Preise, die gegenüber dem Kunden durch tashMedia erhoben werden, entsprechend anpasst. Sofern der Kunde damit nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Einzelvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung von der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen.
8.3 Soweit einzelvertraglich nichts anderes gesondert schriftlich vereinbart worden ist, kann tashMedia erbrachte Leistungen monatlich für den jeweils abgelaufenen Monat in Rechnung stellen.
8.4 Die Rechnungsstellung bezüglich von tashMedia beauftragter Drittleistungen (wie beispielsweise für kostenpflichtige Suchdienst-Einträge) erfolgt nach Bestellung der Drittleistungen. tashMedia behält sich vor, die Auslagen für Drittleistungen im Voraus zu verlangen.
8.5 Solange der Kunde fällige Zahlungen nicht zum Ausgleich bringt, ist tashMedia nicht verpflichtet, in Ausführungen der Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen zugunsten des Kunden von Dritten bezogene oder in Auftrag gegebene Leistungen zu bezahlen. tashMedia haftet nicht für Schäden die daraus resultieren, dass Dritte aufgrund ausbleibender Zahlungen Leistungen nicht erbringen, zurückhalten oder einstellen.
8.6 Soweit tashMedia zur Abrechnung von Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen auf Informationen (über die Anzahl der Orders, Clicks etc.) des Kunden angewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, diese Informationen entsprechend den im Einzelvertrag vereinbarten Zeitabständen an tashMedia zu übermitteln.
8.7 Der Kunde verpflichtet sich, die Abrechnungsinformationen gem. Ziffer 8.6 einem von tashMedia beauftragten Wirtschaftsprüfer jederzeit zugänglich zu machen und zur Überprüfung offenzulegen. Sollte der Wirtschaftsprüfer im Vergleich zu den vom Kunden übermittelten Informationen eine Abweichung von mehr als 5 % zum Nachteil von tashMedia feststellen, übernimmt der Kunde die Kosten des Wirtschaftsprüfers. Ansonsten trägt tashMedia diese Kosten.
8.8 Soweit Abweichungen zwischen den Abrechnungsinformationen und der tatsächlich gezahlten Vergütung festgestellt werden, bezahlt der Kunde den noch ausstehenden Betrag zuzüglich Zinsen unverzüglich an tashMedia.
8.9 Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Stellung der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Eine Rechnung, die per E-Mail oder im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen. Dem Kunden steht es frei, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.
8.10 Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Rückstand oder kündigt eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann tashMedia die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht tashMedia in diesem Fall bis zur Begleichung der fälligen gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §323, §324 BG sowie auf Schadenersatz bleiben unberührt.
8.11 Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen, Ankündigungen einer generellen Zahlungsverweigerung oder bei Nichterfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten ist tashMedia berechtigt, den Einzelvertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 80% der gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge pauschalisiert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber gemäß Ziffer 8.10 fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
8.12. tashMedia ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Umstände eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen annehmen lassen oder der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung von tashMedia nicht nachkommt.
8.13 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 1% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz sowie angefallene Mehrkosten berechnet. Bei Zahlungsverzug entfallen sämtliche gewährten Nachlässe. Die Ausführung weiterer Aufträge kann bis zur Bezahlung zurückgestellt bzw. von einer Vorschußzahlung abhängig gemacht werden.
8.14 Bei Bereitstellung ungewöhnlich besonderer Materialien, sonstiger Aufwendungen (oder hoher Papiermengen) oder Vorleistungen kann hierfür Vorauskasse verlangt werden.
8.15 Zur administrativen Erleichterung seines Rechnungs-, Mahn- und gesamten Buchhaltungswesen wird sich tashMedia eines Dienstleisters bzw. einer entsprechenden Bankverbindung behelfen. In diesem Zusammenhang erklärt sich der Kunde mit der Übernahme des Forderungsmanagement, sonstigen Bonitätsprüfungen und der Abwicklung des Rechnungswesen durch den Dienstleister bzw. die Bankverbindung einverstanden.
9. Nutzungsrechte
9.1 Soweit an den von tashMedia erbrachten Leistungen bzw. Arbeitsergebnissen Urheber- oder Leistungsschutzrechte, Patentrechte, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrechte, Datenbankrechte oder sonstige Schutzrechte entstehen und soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, gewährt tashMedia dem Kunden mit Abschluss des Einzelvertrages und im übrigen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, soweit rechtlich zulässig, das einfache, nicht übertragbare oder unterlizenzierbare, sowie für den Vertragszweck und auf die jeweilige Laufzeit des Einzelvertrages beschränkte Nutzungsrecht an diesen Schutzrechten. Eine Übertragung oder exklusive Nutzungsrechtseinräumung am Schutzrecht ist ausgeschlossen, es sei denn die Parteien haben dies ausdrücklich im Einzelvertrag vereinbart.
9.2 Vorgenannte Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der für die jeweilige Leistung vom Kunden an tashMedia zu zahlenden Vergütung.
9.3 Soweit nicht anders im Einzelvertrag bestimmt, ist tashMedia Hersteller bzw. Eigentümer sämtlicher Daten, die im Rahmen der Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen erstellt oder genutzt werden.
9.4 Alle im Rahmen der Werbungsentwicklung entstandenen Urheber-, Warenzeichen- und/ oder Geschmacksmusterrechte verbleiben auch nach der Präsentation der Konzepte bei der Agentur, wenn tashMedia nicht mit der Werbungsdurchführung beauftragt wird. Konzepte und Entwürfe dürfen ohne Zustimmung der Agentur Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
9.5 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Fall der Abrechnung auf Provisions- oder Mietbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abreden bei der Agentur.
9.6 Die weitere Nutzung der Werbeidee, der Werbekonzeption oder der Werbeart für andere als im Einzelvertrag vorgesehene Zwecke und im Rahmen anderer Werbeaktionen durch den Auftraggeber ist ohne Zustimmung von tashMedia nicht gestattet.
10. Bild-, Video-, Tonrechte (Stockmaterial)
10.1 Bei Einkauf von Stockmaterial aus Bilddatenbanken liegt die Unterlizenz der erworbenen Dateien bei tashMedia und wird nicht an den Kunden übertragen. tashMedia weist daraus hin, dass das für den Kunden eingesetzte Bild-, Video-, Tonmaterial ausschließlich von tashMedia für das jeweilige Kundenprojekt verwendet werden darf. Der Kunde erklärt sich bereit bei einer Übertragung von Bild-, Video-, Tonmaterial die Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Datenbanken (z.B. Fotolia, etc.) zu berücksichtigen und spricht bei Verstößen gegen die Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Datenbanken tashMedia von jeglicher Haftung frei.
10.2 Das für das jeweilige Projekt eingesetzte Bild-, Video-, Tonmaterial darf nur für das entsprechende Projekt genutzt werden und geht nicht in das Eigentum des Kunden über. Bei Verstoß gegen die Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Bilderportale muss das Bildmaterial gelöscht werden. Der Kunde verpflichtet sich nach Aufforderung von den jeweiligen Datenbanken
10.2.1 jede weitere Nutzung des Bild-, Video-, Tonmaterials mit sofortiger Wirkung einzustellen,
10.2.2 das Werk unbrauchbar zu machen oder nach Aufforderung das Bild-, Video-, Tonmaterial an tashMedia zurückzugeben,
10.2.3 das Bild-, Video-, Tonmaterial von seinem Besitz, Computer- und Speichersystemen (elektronisch oder physisch) zu entfernen.
11. Markenrechte und Copyrights
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtlichen Verantwortungen zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright, Marken- und Urheberrecht auf alle durch tashMedia erstellten Arbeiten verbleibt bei tashMedia.
11.2 Die Entwürfe, Reinzeichnungen und digitalen Daten dürfen, ohne ausdrückliche Einwilligung von tashMedia, weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung -auch in Teilen- ist unzulässig.
11.3 tashMedia überträgt gemäß Ziffer 9 dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und tashMedia. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der offenen Forderungen durch den Kunden auf diesen über und sind auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt.
11.4 tashMedia hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt tashMedia zum Schadenersatz.
12. Gewährleistung
12.1 Schlechtleistungen sind tashMedia unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit die Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen die Herstellung bestimmter Werke nach vereinbarten Spezifikationen oder einer Leistungsbeschreibung vorsehen, gewährleistet tashMedia nur, dass die Leistungen im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. tashMedia hat in jedem Falle das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung, bevor der Kunde weitergehende Gewährleistungsansprüche geltend macht.
12.2 Soweit für die einzelnen Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen nach dem Gesetz Gewährleistungsansprüche bestehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres ab Abnahme. Abweichend davon gilt jedoch für Schadensersatzansprüche infolge einer Schlechtleistung bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Gewährleistung entfällt, sofern der Mangel auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden oder Instruktionen des Kunden zurückzuführen ist oder der Kunde die Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen entgegen den Anleitungen von tashMedia nutzt.
12.3 tashMedia übernimmt dem Kunden gegenüber keine Verantwortung und Haftung für den Eintritt der durch die Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen angestrebte Steigerung des wirtschaftlichen Erfolgs. Die Parteien können im Einzelvertrag für bestimmte Suchmaschinenanbieter eine Zielpositionierung der Website des Kunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorsehen, jedoch ist den Parteien bewusst, dass eine solche Zielpositionierung auch von Einflussfaktoren abhängt, die nicht von tashMedia kontrolliert oder beeinflusst werden können. Soweit die Zielpositionierung nicht eintritt, sind daher, unbeschadet anderer Rechte, die die Parteien dafür im Einzelvertrag vereinbart haben, die Rechte des Kunden auf Kündigung des Einzelvertrages für die Suchmaschinenoptimierung beschränkt. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
12.4 Mängel eines Teils der Dienstleistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Dienstleistungen, soweit bezüglich der gesamten Dienstleistungen kein Interessenwegfall des Kunden vorliegt.
12.5 Abweichungen von Qualität, Farben und Maßen sind kein Grund zu Beanstandungen, sofern sie handelsüblich oder technisch nicht vermeidbar sind.
13. Haftung und Haftungsbeschränkung
13.1 tashMedia haftet dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
13.2 Sofern tashMedia für die Verletzung von Kardinalpflichten haftet, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, ist die Haftung von tashMedia auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Eintritt bei Vertragsschluss entsprechend der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände zu rechnen war.
13.3 Werden durch die Ausführung eines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde tashMedia von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei, insbesondere wenn tashMedia zuvor Bedenken gegen die rechtliche Durchführung der Aktion geäußert hat.
13.4 tashMedia haftet nicht für die warenzeichenrechtl. oder urheber- bzw. geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit der Werbegestaltung.
13.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eventuelle Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz.
13.6 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem halben Jahr beginnend mit ihrer Entstehung. Die Verjährung tritt unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von den dem Anspruch begründeten Umständen. Dies gilt nicht bei einem vorsätzlichen Verhalten von tashMedia. Die Beweislast für den Nachweis etwaiger Schadensersatzansprüche und deren Voraussetzungen liegen beim Kunden.
13.7 tashMedia haftet ebenfalls nicht für Daten- und Programmverluste, sofern diese nicht mindestens grob fahrlässig von tashMedia verschuldet worden sind und/oder der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1 Die mit tashMedia vereinbarten Dienstverträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Kündigungsfrist.
14.2 Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich regulär auf 24 Monate, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung hinsichtlich der Laufzeit getroffen worden ist. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, sofern es mit dem Kunden nicht ausdrücklich zu einer anderen Vereinbarung gekommen ist. Das Recht zur außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Für die außerordentliche/fristlose Kündigung gelten im Übrigen die Regelungen in 14.5
14.3 Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um zwölf Monate oder – sofern eine längere o. kürzere Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden ist – um den Zeitraum dieser Verlängerten Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Die elektronische Form (§ 126a BGB) ist ausgeschlossen.
14.4 Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen Vertragskonditionen (z.B. in Form eines Upgrades) vorgenommen wird, beginnt die in diesem Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung einheitlich für den ursprünglich und den abgeänderten Vertragsinhalt. Sollte in dem Änderungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein, so gilt die ursprünglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, welche zum Zeitpunkt der Änderung wieder von neuem beginnt, und zwar einheitlich für die Änderung wie auch den ursprünglichen Vertragsinhalt. Die Verlängerungswirkung im Falle nicht fristgerechten Kündigung entspricht der Regelung 14.3
14.5 Als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung wird neben den in § 626 BGB genannten Voraussetzungen vereinbart, dass zusammen mit der Kündigungserklärung eine ausführliche schriftliche Begründung zu erfolgen hat. Die fristlose Kündigung ist unwirksam, sofern überhaupt keine oder eine Begründung angegeben wird, welche keinen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellt. Das spätere Nachschieben von anderen Kündigungsgründen wird dabei ausgeschlossen. Sofern die außerordentliche bzw. fristlose Kündigung mit einer oder mehrerer Pflichtverletzungen der anderen Partei begründet werden soll, wird als weitere Wirksamkeitsvoraussetzung der vorherige fruchtlose Ablauf einer angemessenen Frist vorausgesetzt.
14.6 Monatliche Betreuungs- und/oder Beratungsverträge (=“Laufzeitvertrag“, mit einem definierten Leistungszeitraum, Mietverträge), werden für die Dauer der individuell in den Einzelverträgen geregelten Laufzeit geschlossen. Im Falle einer Kündigung der Laufzeitverträge vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach folgender Staffel:
Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung | Verbleibende Restlaufzeit zum Zeitpunkt der Kündigung zum regulären Vertragsende*
= 70% | 60% der verbleibenden Monatsraten
= 60% | 55% der verbleibenden Monatsraten
= 50% | 50% der verbleibenden Monatsraten
= 40% | 45% der verbleibenden Monatsraten
= 30% | 40% der verbleibenden Monatsraten
= 20% | 35% der verbleibenden Monatsraten
*) Anmerkung: Die verbleibende Restlaufzeit wird in Monaten berechnet. Bei ungeraden Monaten wird immer aufgerundet.
14.7 Das Recht zum Rücktritt wegen Nichterfüllung oder zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Rücktritt und Kündigung müssen schriftlich per Post mit Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person erfolgen. Sofern der Rücktritt oder die Kündigung aufgrund einer Vertragsverletzung erfolgen soll, hat die kündigende bzw. zurücktretende Partei der anderen Partei eine Nachfrist von 4 (vier) Wochen zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands oder zur Nachholung einer Vertragspflicht zu gewähren.
14.8 Entspricht tashMedia dem Wunsch eines Kunden, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, so ist tashMedia zur Geltendmachung des bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwands berechtigt.
14.9 Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des der Wirksamkeit der Preiserhöhung vorangehenden Monats zu.
14.10 Stornierungen durch den Kunden, welche nicht auf einem Verschulden von tashMedia beruhen, sind nur mit schriftlicher Zustimmung von tashMedia möglich. Erkennt tashMedia die Stornierung an, oder wird die Stornierung durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung als rechtmäßig beurteilt, so steht tashMedia das Recht zu, neben den erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine Stornogebühr gemäß Ziffer 14.6 des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes in Rechnung zu stellen. Diese Aufwandsentschädigung wird auf der Basis der in der Preisliste -je nach Vertrag- enthaltenen Stundensätze berechnet. Angefangene Stunden werden als volle Stunden berechnet.
15. Verantwortlichkeit / Freistellung
15.1 tashMedia prüft nicht, ob vom Kunden beigestellten Inhalte, Seiten oder Werbemittel Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung der von ihm für tashMedias Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Begriffe, sonstigen Inhalte seiner Seiten und Werbemittel allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, presserechtlicher, jugendschutzrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
15.2 tashMedia behält sich vor, solche Begriffe, Inhalte, Werbemittel oder Aufträge abzulehnen und nicht für Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind.
15.3 Der Kunde stellt tashMedia hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass Begriffe, Inhalte oder Werbemittel verwendet werden, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei. Dies gilt auch für die mit Inhalten des Kunden verknüpften Inhalte (Links).
15.4 tashMedia ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die im Namen seiner Kunden erstellten oder von diesen zur Verfügung gestellte Seiten und Inhalte der Werbemittel ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen oder sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn tashMedia von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
15.5 Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtsicheren und ordnungsgemäßen Ausweisung aller erforderlicher Angaben auf seiner Webseite wie Impressum, Datenschutz, Nutzungsbedingungen, Wiederrufsrecht und sonstige Angaben laut Telemediagesetz. Der Kunde stellt tashMedia hiermit von der Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit seiner Angaben frei
16. Geheimhaltung
16.1 Beide Parteien werden sämtliche ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen („Vertrauliche Informationen“) über die andere Partei geheim halten und sich jeder eigenen wirtschaftlichen Verwertung oder über einen Dritten enthalten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen.
16.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
16.3 Die Parteien verpflichten sich, Kenntnisse über die andere Partei und vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern und unabhängigen Auftragnehmern und Kunden zu offenbaren, wie diese sie zur Erledigung ihrer Pflichten benötigen. Beide Parteien werden ihren jeweiligen Mitarbeitern und Auftragnehmern, die Kenntnis erhalten, die gleichen Verpflichtungen auferlegen.
16.4 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der Vertraulichen Informationen entfällt, wenn diese vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder der Öffentlichkeit bzw. der Fachwelt vor Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit bzw. der Fachwelt nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden eines Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden oder im wesentlichen Informationen entsprechen, die einer Partei zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten in rechtlich zulässiger Weise offenbart und zugänglich gemacht werden.
16.5 Unbeschadet der Geheimhaltungsverpflichtung ist tashMedia berechtigt, nach Auftragserteilung des Kunden, dieses Auftragsverhältnis nach außen zu kommunizieren. Über Details des Auftrags wie die Höhe des Auftragsvolumens, vereinbarte Keywords etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.
17. Datenschutz
17.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person und seine Mitarbeiter gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich tashMedia die Weitergabe an Dritte zu unterlassen soweit in gesetzlich zulässiger Weise einzelvertraglich nichts anderes gesondert schriftlich vereinbart worden ist.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder des Einzelvertrages unwirksam, bleibt die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Beide Parteien werden im Einzelvertrag eine ungültige Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gilt auch für eine Lücke in diesen Bestimmungen.
18.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie der Einzelverträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auch ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist formbedürftig.
18.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und wegen Verträgen zwischen den Parteien über Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen ist Herzberg am Harz.